Kosten
Privatpraxis
Die vorliegende Praxis legt ihren Schwerpunkt auf die Betreuung von privatversicherten Patienten sowie Selbstzahlern. Die Kosten für die erbrachten Leistungen werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften übernommen. Die Höhe der Kostenerstattung unterliegt dabei den spezifischen Konditionen des Versicherungsvertrags des einzelnen Patienten. Im Gegensatz dazu erfolgt die Deckung der Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen ausschließlich nach erfolgreicher Durchführung eines Kostenerstattungsverfahrens.
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Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte:
Im Falle von gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen nach Abschluss eines erfolgreichen Kostenerstattungsverfahrens. Dieser Prozess setzt eine vorherige Genehmigung der Leistungen durch die Krankenkasse voraus und wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt.
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Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Die von der jeweiligen Krankenkasse genehmigte Anzahl der Behandlungs-stunden und Erstattungsbeträge richtet sich nach den Konditionen Ihres individuellen Versicherungsvertrages.
In der 1 Sprechstunde erhält der Patient einen detaillierten Kostenplan, welcher sämtliche Behandlungsaspekte umfassend erläutert. Dieser Plan dient als Grundlage für die Einreichung bei der privaten Krankenversicherung des Patienten. Die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen und individuellen Bestimmungen des Versicherungsvertrags.
Selbstzahler
Es gibt verschiedene Gründe, warum Patienten ihre Behandlung nicht von der Krankenversicherung bezahlen wollen oder können. In diesem Fall ist es selbstverständlich möglich, die Kosten selbst zu tragen. Meine Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Einige meiner Therapieleistungen (z. B. Paartherapie) sind vollständig selbst zu finanzieren und werden nicht von Krankenkassen bezahlt.
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Neue Leistungen und Abrechnungsempfehlungen in der GOP
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